Samstag, 16. Februar 2008

Aus´m Nähkästchen.


Oder eben Wiki:
  • Der Flugdienstberater ist ein wichtiger Partner des Piloten am Boden. Weitere gebräuchliche Bezeichnungen für diesen Beruf sind „Dispatcher“ sowie „Flight Operations Officer“ (FOO).

    Bei Fluggesellschaften führt er die Flugvorbereitung und bodenseitige Betreuung von Flügen durch. Für die Ausübung des Berufes ist eine behördliche Lizenz erforderlich. Fehlt die Lizenz, so wird die Tätigkeit unter Aufsicht eines lizenzierten Dispatchers durchgeführt. Dieser Beruf heißt dann etwa „Movement Controller“ oder „Dispatchanwärter“. In Deutschland wird diese vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal ausgestellt. Die deutsche Flugdienstberaterlizenz fußt auf internationalem Recht, insbesondere ICAO Annex 1 und 6 sowie dem ICAO DOC 7192 D3.

    Umfang der deutschen Erlaubnis nach der LuftPersV: „Die Erlaubnis berechtigt, die Flugvorbereitung und die bodenseitige Unterstützung des verantwortlichen Flugzeugführers während des Fluges berufs- oder gewerbsmäßig durchzuführen.“

Irgendwie fehlt mir was.